Urbane Gärten,  Wandelgarten

Definition Gemeinschaftsgärten

Gemeinschaftsgärten sind kollektiv betriebene Gärten in der Tradition der Community gardens. Die Grundstücke befinden sich meistens in der Stadt. Oft sind die Gärten öffentlich zugänglich. Der rechtliche Status ist sehr unterschiedlich. Es kann sich um Besetzungen handeln, es können aber auch Privatgrundstücke sein oder öffentliche Gelände. Die Initiatoren und Träger der Gemeinschaftsgärten können ebenfalls sehr verschieden sein: Nachbarn, politische Gruppen, Kirchen, Schulen und Guerilla-Gärtner. Dies hängt unmittelbar mit den jeweiligen Zielen sowie den örtlichen und regionalen Bedingungen, Bedürfnissen und den betreibenden Interessengruppen zusammen. Viele Gemeinschaftsgärten haben sich beispielsweise bereits mit dem Ziel des interkulturellen Gärtnerns zusammengefunden. Hier gärtnern Menschen unterschiedlichster nationaler Herkunft miteinander. Die Gemeinschaftsgärten entstanden zum einen aus einem neu erwachten Bedürfnis nach der Produktion eigener gesunder Lebensmittel (insbesondere in den Großstädten), aber auch mit dem Ziel des Austausches untereinander, nicht nur über gärtnerisches Alltags- und Fachwissen, und eben der Pflege von Gemeinschaftsleben. Viele Gärten entstanden durch öffentliche Förderung, aber mit dem Ziel der Erhaltung aus eigener Kraft. Nicht alle Gemeinschaftsgärten sind jedoch dauerhaft gesichert.